FUNDRAISING-PRAXIS

SEPA-Umstellung läßt nicht auf sich warten

SEPA

Noch vier Monate bis SEPA. Dann beginnt der gemeinsame Europäische Zahlungsraum, der auch für Non-Profit-Organisationen in Deutschland einige Veränderungen bringen wird. Viele Vereine und Stiftungen zögern noch, dabei sind die Auswirkungen auf ihren gewohnten Zahlungsverkehr erheblich.

Am 1. Februar 2014 werden alle 30 herkömmlichen Überweisungs- und Lastschriftsysteme der europäischen Finanzinstitute abgeschaltet. Die Eurozone erhält eine einheitliche Zahlungsverkehrsplattform SEPA. Eine Studie von ibi research vor sechs Monaten brachte beunruhigende Ergebnisse. Rund ein Drittel aller befragten Unternehmen, Behörden und Vereine hatte damals nur vage Vorstellungen von SEPA. Auch die zweiten Erhebung vom August zeigt, dass SEPA zwar mittlerweile stärker im Bewusstsein verankert ist, die Umstellung aber immer noch zu schleppend verläuft. Deutschland hat eine Sonderstellung, denn hier wird seit über 30 Jahren die Lastschrifteinzugsermächtigung genutzt – auch bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen sehr beliebt. Diese Zahlungsweise ist sowohl in der Form als auch im Volumen einmalig in Europa. Das Problem ist, dass die alten Einzugsermächtigungen zu SEPA-Mandaten umgestellt werden müssen, denn Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsauftragslastschriften können mit Stichtag nicht mehr verwendet werden. Das Problem ist, dass diese Umstellung meist nicht durch ein Update der Mitgliederverwaltungssoftware erfolgen kann, da entsprechende Felder in Datenbanken erst erzeugt werden müssen. „Damit die Umstellung noch rechtzeitig und dazu möglichst reibungslos erfolgen kann, muss das Großprojekt SEPA auch von den Nachzüglern umgehend in Angriff genommen werden“, fordert deshalb Dr. Ernst Stahl, Research Director bei ibi research.

Unterschrift ist Pflicht

Mit diesem Aufruf sieht er sich in guter Gemeinschaft mit vielen Experten, die sich schon seit Jahren mit SEPA befassen. Sie alle gehen auch davon aus, dass Lastschriften nur noch rechtlich verbindlich möglich sind, wenn ein schriftliches Mandat, also eine schriftliche Einwilligung des Kontoinhabers vorliegt. Denn die Banken haben dieses Unterschriften-Erfordernis in ihre AGBs für die Endkunden und die Lastschrifteinreicher bereits integriert. Die Praxis, dass Spender eine Lastschriftermächtigung online ohne rechtsgültige Unterschrift geben, was gern als „weiße Lastschrift“ bezeichnet wird, wurde auch bisher nur von den Banken geduldet. Diese Duldung, so stellte der deutsche SEPA-Rat nun aktuell fest, wird es auch weiterhin geben. Aber die haftungsrechtlichen Konsequenzen, wenn Beträge zurückgebucht werden, trägt der Bankkunde, also die Organisation. Da für Spenden keine Gegenleistung erfolgt, scheint das auf den ersten Blick unproblematisch. Organisationen mit Online-Shopping wie Behindertenwerkstätten oder NGOs mit Merchandisings oder anderem Online-Versand, sollten sich aber darauf einrichten. Der Handel befürchtet, dass Abzocker mit Verweis auf die fehlende Unterschrift unter der Online-Lastschrift einfach bei der Bank ihr Geld zurückbuchen, die Ware aber behalten. Die Bank zieht sich dann aus der Haftung, ein Inkasso-Chaos droht. Grundsätzlich bleibt es aber dabei, dass Banken Überweisungen oder Lastschriften ab 1. Februar 2014 nur noch im SEPA-XML-Format annehmen dürfen und der Lastschrift-Einreicher die Gültigkeit eines Mandates (also nur mit Unterschrift) auf Verlangen nachweisen muss. Ansonsten können die Gelder bis zu 13 Monate vom Spender zurückgerufen werden. Streng genommen könnte die Organisation auch erst nach Ablauf dieser Frist über das Geld verfügen. Fatal für die Liquidität der Organisation. Besser also, sich Strategien einfallen zu lassen, wie man bestehende Lastschriften in SEPA-Lastschriften mit Unterschriften umwandelt. Dann verkürzen sich die Fristen deutlich.

Experten kritisieren insbesondere die Haltung der Banken, denn die hätten das ganze Thema für Zahlungen im Internet vermeiden können, wenn sie das sogenannte „E-Mandat“ eingeführt hätten, welches den Anforderungen an eine qualifizierte elektronische Signatur entspräche. Doch dieses elektronische Mandat wird derzeit nicht angeboten. Wegen dieser misslichen Situation planen bereits etwa zehn Prozent der befragten Online-Händler schon jetzt, die Lastschrift als Bezahlverfahren in ihren Webshops abzuschaffen. Sie setzen lieber auf Dienste wie Sofortüberweisung und giropay. Auch eine Lösung für Non-Profits.

Spenden-Software umstellen

Besonders kritisch wird es, wenn die Software zur Spendenverwaltung mit SEPA harmonieren soll. Kaum jemand kann bisher sagen, ob das schon reibungslos mit allen Geschäftsprozessen funktioniert. Einen guten Überblick über die zu beachtenden Umstellungen gibt Cornelia Blömer in ihrer Checkliste.

Viele setzen deshalb erstmal auf die Zwei-Programm Lösung: Also eine Spendenverwaltung und ein extra Zahlungstool der Bank das SEPA fähig ist. Doch auch hier müssen vorhandene Einzugsermächtigungen von Spendern und Mitgliedern umgestellt werden. Da die Banken das nicht automatisch tun, bieten einzelne Spenden-Softwarehersteller bereits Konvertierungstools an. Schlussendlich bleibt keine Alternative: SEPA kommt. Non-Profit-Organisationen sollten ihre IT und Geschäftsprozesse prüfen und gemeinsam mit ihrer Hausbank abwägen, welches Risiko sie mit der Einreichung „geduldeter“ Mandate eingehen wollen. Die Einholung gültiger Unterschriften im Vorfeld ist aber der sicherste Weg.

Matthias Daberstiel

 

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