FUNDRAISING-PRAXIS

Kuchenbasar mit Tücken

Lecker und hilfreich - der Kuchenbasar.
Lecker und hilfreich - der Kuchenbasar.

Er ist der Spendenklassiker schlechthin, der Kuchenbasar. Dabei hat er mit dem Thema Spenden meistens gar nichts zu tun. Wir zeigen, wie es richtig geht und was zu beachten ist.

709,50 Euro lautete das erfreuliche Ergebnis der letzten Aktion „Kuchen gegen Spende“ der Malteser in Kempten. Allein das Wort „gegen“ würde beim Finanzamt allerdings schon die Alarmglocken schrillen lassen, denn Spenden haben ohne Gegenleistung zu erfolgen. Auch wenn der Kuchen gespendet ist, darf daraus kein wirtschaftlicher Vorteil erwachsen. Was weltfremd klingt, führt dann auch oft zu praktischen Problemen beim sogenannten Kuchenbasar.

Vor der Entscheidung, wie ein Kuchenbasar organisiert wird, sollte zuerst folgende Frage stehen: Wollen wir den Kuchen verschenken und auf eine freiwillige Spende hoffen, oder soll der Kuchen gegen einen Betrag verkauft werden? Die Beantwortung dieser Frage beeinflusst sowohl den steuerlichen und buchhalterischen Umgang mit den Einnahmen als auch organisatorische Fragen.


Verschenken und Spende

Soll der Kuchen verschenkt werden und mit Spendenboxen oder verbal um Spenden gebeten werden, dann handelt es sich offiziell auch um eine Spende. Preisschilder als Empfehlung sind dann aber auch tabu. Gesammelt werden kann für einen konkreten Zweck oder die Vereinsarbeit im Allgemeinen. Letzteres empfiehlt sich besonders bei Vereinen, die viele Projekte haben und für die zweckungebundene Spenden höchst willkommen sind. Wird für ein bestimmtes Projekt gesammelt gilt auch hier die Zweckbindung. Ein weiterer Vorteil für die Abwicklung ist es, dass Kuchen und Torten von fleißigen Backamateuren aus dem Verein gespendet werden können. Dem Wunsch nach einer Sachspende für die Zutaten könnte in diesem Fall sogar ausgestellt werden. Auch professionelle Bäcker könnten so, wenn Sie den Kuchen kostenfrei zur Verfügung stellen, eine Aufwandsspendenquittung erhalten. In der Praxis hat das aber viele Tücken. Gebucht werden die Einnahmen dann als Spende im ideellen Bereich. Eine Spendenquittung für die Kuchenesser ist in dem Fall möglich, ist aber durch die Form des Kuchenbasars eher unhandlich, müssten doch dafür auch Adressen und Beträge erfasst werden.


Verkaufen und Gewinn

Ganz anders verhält es sich, wenn der Kuchen für einen guten Zweck verkauft wird. Dann handelt es sich eindeutig um einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, der steuerlich nicht begünstigt ist. Also definitiv auch keine Sachspendenquittung für die Torte vom örtlichen Bäcker ermöglicht. Hier geht es um einen Verkauf mit Gewinn. Ob die Kuchen gespendet wurden, spielt dafür keine Rolle, sondern nur die Freiwilligkeit der Gabe, und die ist bei einem Verkauf nicht gegeben. Die meisten Kuchenbasare in Deutschland sind damit eher dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen. Oft wird dann von Schulen gefragt, ob beteiligte Eltern nicht die Organisation des Basars übernehmen und den Betrag dann an den Verein spenden und dafür eine Zuwendungsbestätigung erhalten. Das sollte man gut überdenken. Denn Eltern, die das machen, müssen dann auch die Einnahmen aus dem Kuchenbasar privat versteuern und stehen auch eventuell in der Haftung. Keine erstrebenswerte Lösung. Gebucht wird die Einnahme im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Aber Achtung! Sollte der Verein die Zutaten kaufen und der Kuchenbasar nicht kostendeckend sein, darf nicht aus Spendengeldern das Ergebnis subventioniert werden. Dieser Fall tritt bei dieser beliebten Spendenaktion aber eher selten ein.


Haftung und Kennzeichnungspflicht

Noch etwas sorgt meist für Unruhe: die Frage der Haftung. Grundsätzlich haftet der Verein auf seiner Veranstaltung für die Folgen seines Tuns. Das kann er mit einer Veranstalterhaftpflicht absichern, die man als Verein pauschal abgeschlossen haben sollte. Die Kuchenspender haften nach gängiger Rechtsauffassung nicht für das verdorbene Ei und die damit eventuell verbundenen Folgen.

Seit 2014 gilt auch die Kenzeichnungspflicht für Lebensmittel in der EU. Wer unverpackte Lebensmittel verkauft, muss auf Zutaten hinweisen, die Allergien auslösen können. Das Engagement von Privatpersonen ist davon aber nicht betroffen. Anders verhält sich die Sache, wenn zum Beispiel ein gespendeter Kuchen im Café eines Soziokulturellen Zentrums verkauft werden soll. Kompakte Informationen dazu bietet die Seite Gemeindemenschen.de.


Richtig bitten

Auch beim echten Spenden-Kuchenbasar gilt es richtig zu bitten. Empfehlenswert sind große Hinweisschilder, die auf die Spendenboxen oder das Spendenziel aufmerksam machen. Auch ein Hinweis in der Einladung, nicht das Kleingeld zu vergessen, wirkt oft Wunder. Richtig effizient wird es, wenn die Adressaten der Spende den Stand auch betreuen. Sie können gleich Fragen zum Kuchen und natürlich auch zum Projekt beantworten und auf die Freiwilligkeit der Spende hinweisen. „Jede Spende hilft!“ ist dabei als Aussage nicht immer sinnvoll, außer es stehen Kinder hinter dem Tisch, denen, und das haben Experimente ergeben, immer mehr gegeben wird. Besonders dann, wenn sie sich als Do-it-yourself-Bäcker des Basars outen. Besser sind Spendenbeispiele aus Projekten, die man als Plakat zur Orientierung aushängen kann, es darf nur keinen direkten Preisbezug zum Kuchenverkauf haben.


Passt das Thema?

Es ist sicher gut, wenn das Thema der Organisation auch zur süßen Verführung passt. Für Diabetikervereine also eher unpassend.  Schön ist aber, dass man das Thema variieren kann. Es muss ja nicht immer Kuchen sein. Obstspieße, Käse-Igel, vegane Köstlichkeiten, Ideen gibt es viele. Auch Wettbewerbe für den besten Kuchen steigern manchmal die Spendenbereitschaft und den Ehrgeiz so manch begabter Umluft-Herd-Besitzerin und stolzen Garnierungskünstlers.

Und für alle die gern Online und überregional unterwegs sind, sei ein Blick auf den Cupcake-Day der Alzheimer’s Society am 14. Juni 2018 gerichtet. Schon seit mehreren Jahren veranstalten die Briten einen Kuchenbasar mit Online-Wettbewerb mit sagenhaftem Zulauf und Cup-Cake-Partys in ganz Großbritannien. Na dann, guten Appetit und viel Erfolg!

(Bild: pxhere.com)

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