AKTUELLE DEBATTE

Eine transparente NGO: seriös, professionell und vertrauenswürdig

Über die Transparenz von gemeinnützigen Organisationen wurde in den vergangenen Jahren viel diskutiert. Angeregt durch die UNICEF-Krise im Jahr 2008 haben sich Politiker, Sozialwissenschaftler und nicht zuletzt die NGOs selbst intensiv mit der Einführung einheitlicher Transparenz-Standards für den Dritten Sektor beschäftigt. Bestehende Richtlinien zur Selbstverpflichtung wurden überarbeitet, neue Standards entwickelt und erprobt. Die aktuellen Ergebnisse stellen wir Ihnen hier vor.

Je professioneller eine Organisation Fundraising betreibt, desto höher sind die Anforderungen an die Transparenz ihrer Arbeit. Wie wird man aber diesen Anforderungen in der Praxis gerecht? Welche Kriterien sollte eine NGO erfüllen, um als transparent wahrgenommen zu werden? Der Gesetzgeber gibt zwar eine Richtung vor, es existieren jedoch keine verbindlichen einheitlichen Mindeststandards. Drei Initiativen – das Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI), die Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) und der Deutsche Spendenrat – bieten weiterführende Hilfestellungen an und ermutigen gemeinnützige Organisationen zu Selbstverpflichtungen und unabhängigen externen Prüfungen.

Spendensiegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI)

Das Spendensiegel des DZI steht für geprüfte Transparenz und Wirtschaftlichkeit im Spendenwesen und wird nach eingehender Prüfung nur an NGOs vergeben, die eine transparente und ordnungsgemäße Verwendung der Spenden nachweisen können. Die wichtigsten Vergabekriterien für das DZI-Siegel sind:

  • die zweckgerichtete, sparsame und satzungsgemäße Verwendung der Spendenmittel

  • die eindeutige und nachvollziehbare Rechnungslegung und Berichterstattung über die Geschäftstätigkeit, inkl. der sachgerechten Prüfung der Jahresrechnung

  • die sachgerechte Spendenwerbung, die über die Verwendung der Spendengelder informiert und die Würde der Betroffenen achtet

Grundlage der Überprüfung der genannten Kriterien sind Selbstauskünfte der Organisationen, die das Siegel beantragen, u. a. Jahresberichte, Werbematerial und Informationsbroschüren.

Für die jährliche Siegelprüfung berechnet das DZI eine Grundgebühr von 500 Euro und einen Zusatzbetrag von 0,035 Prozent des jährlichen Spendenaufkommens. Bei Organisationen mit einem Spendenaufkommen von weniger als 50.000 Euro im Jahr entfällt der Zusatzbetrag. Für größere Organisationen gibt es eine Kostenobergrenze, die bei 10.000 Euro im Jahr liegt. Für Erstanträge wird eine zusätzliche Gebühr von 1.000 Euro erhoben. Derzeit sind rund 260 NGOs in Deutschland mit dem DZI-Spendensiegel ausgezeichnet.

Im April 2010 hat das DZI die bisherigen Spendensiegel-Leitlinien überarbeitet und die Anforderungen an die Transparenz im Spendenwesen deutlich verschärft. Der erste Entwurf der geänderten Leitlinien wurde von NGO-Verbänden intensiv und kritisch diskutiert, denn die neuen Prüfkriterien sollen deutlich tiefer in die Organisationshoheit der NGOs eingreifen als bisher. Auch die Kosten für das Siegel steigen. Über die Neufassung der Leitlinien – inzwischen im dritten Entwurf – wird das DZI voraussichtlich am 17. September 2010 abschließend entscheiden.

Selbstverpflichtung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ)

Transparency International Deutschland e. V. hat im Juni 2010 zusammen mit zahlreichen NGO-Verbänden – darunter auch das DZI, der Deutsche Spendenrat und der Deutsche Fundraising Verband – die Initiative Transparente Zivilgesellschaft ins Leben gerufen. Unterzeichner der Initiative verpflichten sich freiwillig, folgende Inhalte offenzulegen:

  • welche Ziele eine gemeinnützige Organisation genau anstrebt

  • woher die Mittel zu ihrer Finanzierung stammen

  • wie diese Mittel verwendet werden

  • wer die Entscheidungen über die Verwendung trifft

Die Angaben zu den oben genannten Fragen werden in einem standardisierten Format auf der Internetseite der jeweiligen NGO veröffentlicht. Die aktuelle Liste aller Unterzeicher ist auf der Internetseite www.transparente-zivilgesellschaft.de nachzulesen.

Im Vergleich zur Beantragung des DZI-Spendensiegels ist die Unterzeichung der Selbstverpflichtung bei der ITZ einfacher zu handhaben und es entstehen keine zusätzlichen Kosten für gemeinnützigen Organisationen. Das Siegel enthält allerdings auch keine externe Prüfung der Jahresrechnungen einer NGO. Dennoch trägt die Initiative Transparente Zivilgesellschaft zweifellos dazu bei, die Basistransparenz im gemeinnützigen Sektor in Deutschland zu verbessern.

Selbstverpflichtung des Deutschen Spendenrates

Der Deutsche Spendenrat e. V. setzt seit 1993 auf die freiwillige Selbstkontrolle seiner derzeit 70 Mitglieder. Die Grundsätze des Spendenrates werden von seinen Mitgliedern gemeinsam verabschiedet und in einer Selbstverpflichtung festgehalten. Das Ziel: Wahrung und Stärkung der ethischen Prinzipien des Spendenwesens in Deutschland sowie die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen treuhänderischen Umgangs mit Spendengeldern durch freiwillige Selbstkontrolle.

Im Mai 2010 wurden die Grundsätze des Deutschen Spendenrates im Rahmen der aktuellen Transparenz-Diskussion überarbeitet. Sie legen zukünftig zusätzlich konkrete Verhaltensregeln zu Ethik und Strukturen sowie für das Rechnungswesen der Mitglieder fest. Darüber hinaus gibt es Erweiterungen bei den Vorgaben für das Kontroll- und Berichtswesen und die Prüfung der Jahresabschlüsse. Die neuen Grundsätze sind damit ausführlicher, aber auch klarer formuliert.

Die Leitungsgremien der Mitgliedsorganisationen im Deutschen Spendenrat erklären künftig jährlich in einer Selbstverpflichtung, den Grundsätzen zu entsprechen. Diese Erklärungen sollen auf der jeweiligen Internetseite der Organisation sowie in anderer geeigneter Form dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht werden.

Der Transparenzpreis von PricewaterhouseCoopers

Außer den Initiativen aus dem gemeinnützigen Bereich wird das Thema Transparenz im Dritten Sektor auch von unternehmerischer Seite gefördert. So schreibt PriceWaterhouseCoopers (PwC) seit 2005 den Transparenzpreis für Berichterstattung aus.

Der PwC-Preis wird an deutsche gemeinnützige Organisationen für eine vorbildliche Berichterstattung vergeben, um eine größere Transparenz und klare Informationen für den einzelnen Spender zu schaffen. Es können sich alle deutschen Spendenorganisationen bewerben, die im vorangegangenen Jahr Spendeneinnahmen in Höhe von mindestens einer Million Euro erwirtschaftet haben. Eine weitere Teilnahmevoraussetzung: Sie müssen das Testat eines Abschluss- oder Rechnungsprüfers vorweisen.

Die PwC-Auszeichnung ist mit insgesamt 30.000 Euro dotiert. (1. Preis: 15.000 Euro, 2. Preis: 10.000 Euro, 3. Preis: 5.000 Euro). Einsendeschluss für Unterlagen zur Berichterstattung Ihrer Organisation ist der 15. September 2010. Die Unterlagen können per E-Mail oder auf dem Postweg eingereicht werden.

Für die Beurteilung der Berichterstattung hat PwC gemeinsam mit dem Lehrstuhl für Rechnungslegung und Prüfung der Georg-August-Universität Göttingen einen Katalog entwickelt, der den Bewerbern praktische Hilfen zur Strukturierung ihrer Informationen bietet und folgende Kriterien umfasst:

  • Verfügbarkeit und Aktualität der Berichterstattung

  • Kommunikationswert der Berichterstattung

  • Organisationsstruktur der Spenden sammelnden Organisation

  • Tätigkeitsbericht der Spenden sammelnden Organisation

  • Finanzielle Berichterstattung der Spenden sammelnden Organisation

  • Nichtfinanzielle Berichterstattung der Spenden sammelnden Organisation

  • Informationen über zukünftige Sachverhalte der Spenden sammelnden Organisation.

Der Kriterienkatalog ist um das Modell einer Erfolgsrechnung erweitert, das speziell auf die Bedürfnisse von Spendenorganisationen zugeschnitten ist. Es wurde vor dem Hintergrund erarbeitet, dass in Deutschland keine besonderen Vorschriften für die Erstellung einer Erfolgsrechnung im gemeinnützigen Bereich existieren. Das Modell berücksichtigt neben anderen Aspekten die Besonderheiten der Spendenorganisationen und das Informationsbedürfnis der Spender.

Sie können vom Modell der Erfolgsrechnung profitieren, auch wenn Sie an der Ausschreibung nicht teilnehmen. Den Kriterienkatalog und das Modell finden Sie unter www.pwc.de/de/transparenzpreis.

Weitere Informationen zu den Transparenz-Initiativen und -kriterien

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