AKTUELLE DEBATTE

Sponsoring durch Zweckverbände ist unzulässig

Urteil

Gerichtliche Entscheidungen sind für die Betroffenen meist eine „Erlösung“, besteht doch endlich Rechtssicherheit oder konnte eine Einigung erzielt werden. Im aktuellen Fall wird eine Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts allerdings zu einem drastischen Rückgang der Sponsoring-Einnahmen regional tätiger Vereine in ganz Deutschland führen, weil Zweckverbänden zukünftig Sponsoring und Spenden untersagt sind.

Geklagt hatte der Regionale Zweckverband kommunale Wasserversorgung Riesa/Großenhain als 100%iger Gesellschafter der Wasserversorgung Riesa/Großenhain GmbH gegen eine Anweisung der Landesdirektion Sachsen. Diese hatte nämlich die Spenden- und Sponsorentätigkeit des Verbandes verboten und in erster Instanz auch Recht bekommen. Von diesen Sponsoringmitteln profitierten regionale Vereine, Kindergärten und Schulen, die damit viele Projekte finanzierten.

In seiner Begründung für den nun unanfechtbaren Beschluss vom 13. Dezember 2012, Zweckverbänden das Sponsoring und auch das Spenden generell zu verbieten, führte das Gericht aus, dass der Kläger als Zweckverband auf die Aufgaben beschränkt sei, für die er gegründet wurde. Dies sei hier die öffentliche Wasserversorgung. Imagepflege und Kundenwerbung seien für die Wahrnehmung dieser Aufgabe ohne Bedeutung. Die Bürger seien über den Anschluss- und Benutzungszwang verpflichtet, die Leistungen der Wasserversorgung in Anspruch zu nehmen. Deshalb bedürfe es für die Aufgabenwahrnehmung keiner Ausgaben für Spenden oder Sponsoring. Kurz gesagt: Wer Zwangsmonopolist ist, braucht nicht zu werben.

Auch die Wasserwerke Zwickau GmbH, die zum Regional-Wasser/Abwasser-Zweckverband Zwickau/Werdau gehören, stellten schon 2011 nach der ersten Verwaltungsentscheidung ihre Sponsoring-Aktivitäten ein. „Das ursprüngliche Konzept unseres Unternehmens war darauf ausgelegt, im Versorgungsgebiet möglichst viele Vereine gezielt zu unterstützen, um ein positives Image in breiten Kreisen der Bevölkerung darzustellen. Dies ist uns weitestgehend auch gelungen, was wir an vielfachen Reaktionen auf die Einstellung unserer Unterstützung erfahren haben“, berichtet Jürgen Schleier, Geschäftsführer der Wasserwerke. „Wir bedauern sehr, dass uns die Möglichkeit der Imagepflege leider nicht mehr gegeben ist, da gerade Unternehmen mit natürlichem Monopol auf eine positive Wahrnehmung in der Bevölkerung angewiesen sind.“

Ähnlich äußerte sich auch der Fachverband Sponsoring FASPO. Er könne der Argumentation, dass zwischen der Sponsoringaktivität und der eigentlichen Aufgabe der Trinkwasserversorgung des Wasserzweckverbandes kein Zusammenhang besteht, nicht folgen. So stehe doch der Wasserzweckverband etwa mit Herstellern von Mineralwasser in Flaschen im Wettbewerb. Dieser Argumentation folgte das Gericht aber nicht.

Zu den Leidtragenden gehört zum Beispiel das „August Horch Museum Zwickau“. „Das Sponsoring hat für unser Museum eine große Bedeutung, denn ohne diese Zuwendungen könnten Veranstaltungen wie die „Lange Nacht der Technik“, die Museumstag, die Museumsnacht, das Internationales Trabantfahrer-Treffen, die „August Horch Klassik“ etc. nicht durchgeführt werden. Dies sind jedoch Veranstaltungen, die für Zwickau und seine Bürger, aber auch überregional sehr interessant sind. Darüber hinaus bieten sie den Bürgern ein Freizeitprogramm und tragen zur Imagebildung von Zwickau bei“, erklärt Rudolf Vollnhals, Geschäftsführer des Museums. Als Alternative bleibt ihm jetzt nur, neue Sponsoren zu suchen. Die Zwickauer Wasserwerke gaben immerhin fast 100.000 Euro im Jahr für Sponsoring aus. In Riesa/Großenhain war es sogar doppelt soviel.

Die Landesdirektion Sachsen vermutet allerdings, dass diese Entscheidung nur wenige Versorger betrifft. Dabei ist das Modell der Zweckverbände deutschlandweit stark verbreitet und eine Recherche ergab viele Vereine, die bisher Nutznießer einer solchen Förderung waren. Da hilft es auch nicht, von der Landesdirektion getröstet zu werden. „Grundsätzlich ist es denkbar, dass Gelder, die durch Einstellung einer Spenden- und Sponsoringtätigkeit gespart werden, im Wege der Gewinnabführung den jeweiligen Mitglieds- bzw. Anteilsgemeinden zukommen. Diese Gelder können dann von den Gemeinden im Rahmen der ordnungsgemäßen Haushaltsführung anderweitig verwendet werden“, erläutert Dr. Holm Felber, Sprecher der Landesdirektion, ein mögliches Vorgehen der Kommunen als Inhaber der Zweckverbände. Gleichzeitig versucht er zu beruhigen, da zum Beispiel Energieversorger oder Sparkassen von diesem Verbot nicht betroffen sind, weil Sie über keine Monopolstellung verfügen.
Der Leipziger FDP-Stadtrat René Hobusch sieht im Gesetz mehr Klarheit. „Die Ehrenamtler haben es verdient, direkte städtische Zuwendungen zu erhalten. Das wäre auch die einzig ehrliche und transparente Lösung“, sagt er und ergänzt: „So wäre auch eine Kontrolle durch den Stadtrat gewahrt!“ Dass dies aber auch zu anderen parteitaktischen Schwerpunkten in der Förderung führen könnte, lässt er offen.

(Bild: mirpic[at]Fotolia)

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